Auf der Vorstandssitzung am 08.08.2018 wurde auf folgendes hingewiesen:
1. Merkblatt für die Vermeidung des Vorkommens von Hydroxymethylfurfural in Futtermitteln für Honigbienen (siehe auch unter Download/Links)
2. Verhalten im Schadenfall Achtung: Fristen beachten, 3 Tage nach Schadenfeststellung oder Vermutung. (siehe auch unter Download/Links)
3. Schreiben des Deutscher Imkerbund e.V zum Thema Verpackungsgesetz, gültig ab 01.01.2019: 2018-06-22_Verpackungsgesetz_DIB . Siehe auch DIB-Aktuell und D.I.B. Aktuell Ausgabe Juli 03/2018 (siehe auch unter Download/Links)